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Wände streichen in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?
Darfst du deine Wände so streichen, wie du willst? Oder hat die Verwaltung ein Mitspracherecht? Und musst du die Wände vor deinem Auszug wieder weiss streichen? Wir klären dich über deine Rechte rund um das Streichen der Wände deiner Mietwohnung auf.
Wer seine Wände streichen lassen oder selbst den Pinsel in den Farbtopf tunken will, muss ein paar Dinge beachten. Erstens ist Farbe nicht gleich Farbe und zweitens hat deine Verwaltung ein Wörtchen mitzureden.
Fast jede Mietwohnung ist heutzutage weiss gestrichen. Der Grund dafür ist naheliegend: Eine Wohnung in Weiss erscheint hell, freundlich und grösser als in anderen Farben. Dafür ist der klassische weisse Anstrich aber nicht wirklich originell.
Wand streichen: Muss die Verwaltung informiert werden?
Wenn du deinen Wänden einen neuen Anstrich verpassen willst, solltest du zuerst deine Verwaltung darüber informieren. Das Streichen von Wänden in einer anderen als der weissen Farbe wird nämlich als ausserordentliche Abnützung der Wohnung eingestuft.
Das ist zwar nicht verboten, aber die Verwaltung kann deswegen beim Auszug von dir verlangen, die Wohnung wieder weiss zu streichen oder einen Teil der Kosten für die Renovierung der Wände durch einen Malerbetrieb zu übernehmen. Eine Haftpflichtversicherung wird die Übernahme der Kosten in einem solchen Fall ablehnen.
Wie viel du für die Renovation der Wand bezahlen müssen, wird durch die 'paritätische Lebensdauertabelle' berechnet. Diese Tabelle gibt darüber Auskunft, wie gross die normale Abnutzung innerhalb einer bestimmten Mietdauer ist – und du musst nur für Schäden aufkommen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. In diesem Fall wegen der durch die unübliche Farbe aufwändigere Renovation der Wand.
Verwaltungen können das Streichen verbieten
Der Verwaltung steht es frei, die Anfrage unbegründet abzulehnen oder sie an weitere Bedingungen zu knüpfen. Eine Einwilligung kann im Nachhinein jedoch nicht mehr zurückgezogen werden: Du solltest dir also eine schriftliche Bewilligung einholen, bevor du in der gesamten Wohnung für bunte Wände sorgst.
Falls du eine Bewilligung erhalten hast, muss dich die Verwaltung für einen allfällig entstandenen Mehrwert entschädigen. Wenn du beispielsweise eine unrenovierte Wohnung auf eigene Kosten in einen besseren Zustand gebracht hast, steht dir eine Vergütung zu. Deswegen raten wir dir, alle Quittungen deiner Arbeiten aufzubewahren. So hast du bei eventuellen Streitigkeiten beim Auszug handfeste Beweise.
Welche Wandfarbe hat welche Wirkung?
Während eigentlich nur Schwarz und Rot als Einzelfarbe an der Wand nicht empfehlenswert sind, kann jede andere Farbe eine Wirkung erzielen: Rosa soll beruhigend wirken und empfiehlt sich deshalb für Schlafzimmer. Orange lässt grosse Räume kleiner und gemütlicher erscheinen, Gelb kleine Räume dagegen grösser und zum Wohlfühlen. Beides kann im Wohn- oder Arbeitsbereich nützlich sein. Braun soll – je nach Ton – von beruhigend bis festigend wirken.
Blau entfaltet eine kühle Atmosphäre. Wer leicht fröstelt, sollte die Finger von dieser Farbe lassen. Dagegen ist sie etwas für alle, die schnell einmal zu warm kriegen. Blau lässt kleine Räume grösser erscheinen. Grün und Türkis sind die Superfarben schlechthin: Weil sie weder eindeutig warm noch kalt sind, können sie alles – vom Vitalisieren bis zum Entspannen.
Bei Violett scheiden sich die Geister. Während die einen dessen 'edlen' Charakter in repräsentativen Räumen hervorheben, lassen andere kein gutes Haar an der Farbe: Zu niederschmetternd und erdrückend sei sie.
Zusammenfassend kann man also sagen: Du darfst deine Wände so streichen,wie du willst. Die Verwaltung kann dich jedoch beim Ausziehen dazu zwingen, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du dir eine schriftliche Bestätigung einholst.