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Hinweise fürs Entfernen von Herbstlaub
Wer ist verantwortlich für die Beseitigung von Laub? Was muss ich beachten, wenn ich einen Laubbläser verwende? Und was kann ich tun, wenn jemand in der Nachbarschaft unerlaubterweise einen solchen einsetzt?
Wer ist zuständig für die Entfernung von Falllaub?
Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind dafür verantwortlich, ihre Liegenschaft so zu unterhalten, dass bei der bestimmungsgemässen Benutzung keine Gefahr besteht. Im Herbst müssen sie also das Laub von den Gehwegen entfernen (oder jemanden dafür engagieren), um das Unfallrisiko zu minimieren.
Wenn es zu einem Unfall kommt, haften sie dafür – selbst wenn sie eine Drittperson mit der Laubbeseitigung beauftragt haben. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht sind jedoch Schadensersatzansprüche möglich, wobei hier die Verhältnismässigkeit gilt: Es ist unrealistisch zu erwarten, dass auch kleinste Mengen von Laub immer sofort entfernt werden.
Müssen meine Nachbarn Laub von ihren Bäumen in meinem Garten entfernen?
Oft kommt es zum Streit, weil sich Laub von einem Baum auf einem fremden Grundstück sammelt. Da Laubfall im Herbst aber völlig normal ist, definiert das Gesetz dies nicht als Immission. Solange es also nicht übermässig ist (wobei dies im Streitfall ein Gericht beurteilen müsste), kannst du deine Nachbarn nicht dazu verpflichten, 'ihr' Laub aus deinem Garten zu entfernen.
Kleiner Trost: Dafür darfst du Früchte, die von einem Nachbarsbaum auf dein Grundstück ragen, pflücken und behalten.
Laubbläser: Was du bei der Benutzung beachten solltest
Bezüglich der Lärmemissionen von Laubbläsern und -saugern gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Das Vorsorgeprinzip besagt jedoch, dass Lärmemissionen unter der Berücksichtigung des technisch, betrieblich und wirtschaftlich Möglichen begrenzt werden müssen.
Übersetzt bedeutet das: Die private Nutzung ist grundsätzlich erlaubt – solange du die geltenden Ruhezeiten einhältst und ihn nicht übermässig einsetzt und vermeidest, dass deine Mitmenschen unverhältnismässig lange und laut beschallt werden.
Trotzdem empfehlen wir aus folgenden Gründen, vor allem bei kleinen Flächen auf einen Laubbläser zu verzichten und das Laub mit einem Rechen zusammenzukehren.
Vorteile von Rechen gegenüber Laubbläsern
- Kein Lärm entsteht: So kannst du das Konfliktpotenzial mit der Nachbarschaft verringern.
- Keine teure technische Anschaffung
- Schutz von Kleintieren und Insekten: Mit einem Rechen entfernst du das Laub, ohne Kleintiere und Insekten zu töten und leistest damit einen Beitrag zur Biodiversität.
Ein Zuhause für Igel
Bei der Laubbeseitigung kannst du den Kleinsten unter uns einen weiteren Gefallen tun: Igel zum Beispiel lieben es, in einem Laubhaufen ihr Winterquartier zu beziehen. Hast also das Laub in deinem Garten eingesammelt, bietet sich die Möglichkeit, mit Hilfe von Ästen einen Igelunterschlupf zu bauen – das ist nicht weiter schwierig und auch für Kinder ein gleichermassen spannendes wie lehrreiches Projekt.
Wie ihr dafür am besten vorgeht, zeigt der Verein Igelzentrum in einer Anleitung:
Ist für dich der Einsatz eines Laubbläsers unabdingbar, kannst du das Konfliktpotenzial verringern, indem du die folgenden Punkte beachtest.
Laubbläser richtig einsetzen
- Gesetzliche Ruhezeiten einhalten: Informiere dich über die gesetzlichen Ruhezeiten in deiner Gemeinde und halte diese ein. An Sonntagen ist der Einsatz von Laubbläsern verboten. Die Ruhe- und Nachtzeiten findest du im Polizeireglement deiner Gemeinde oder deines Kantons. Beachte ausserdem etwaige Vorschriften in der Hausordnung.
- Nicht lauter als 70 dB: Wähle einen möglichst leisen Laubbläser. Alle Maschinen, die lauter als 70 dB sind, stellen bei Maximalbetrieb eine Lärmbelästigung dar. Elektrische Gebläse sind meistens leiser als Dieselbetriebene.
- Weniger ist mehr: Reduziere den Einsatz des Laubbläsers auf ein Minimum.
- Gehörschutz tragen: Schütze dein Gehör, wenn du mit dem Laubbläser arbeitest.
Streit wegen Laubbläserlärm – was nun?
In den meisten Fällen kann ein handfester Streit zwischen den Parteien vermieden werden, wenn sich beide auf ein sachliches Gespräch einlassen und gemeinsam eine Lösung suchen. Hilft dies nicht, empfiehlt es sich, das Problem der Hausverwaltung per eingeschriebenem Brief darzulegen.