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7 Dinge, die deine Verwaltung von dir verlangen darf
Als Mieter:in stehen dir einige Rechte zu, aber auch Pflichten, die eingehalten werden müssen. Diese Punkte solltest du beachten, damit dein Mietverhältnis einwandfrei verläuft.
1. Mietkaution zahlen
Sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde, steht es der vermietenden Partei bereits bei Beginn des Mietverhältnisses zu, bei der Miete von Wohnräumen, höchstens drei Monatszinse als Sicherheit zu verlangen. Hat der Vermieter bzw. die Vermieterin innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber den Mieter*innen rechtlich geltend gemacht, so können diese von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen

2. Pünktlich Miete zahlen
Die wohl wichtigste Pflicht der Mieter*innen ist die Einhaltung der Zahlungstermine. Als Mieter*in musst du den Mietzins und allenfalls die Nebenkosten am Ende jedes Monats, spätestens aber am Ende der Mietzeit, bezahlen, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart oder ortsüblich ist (OR Art. 257c). Bist du mit der Zahlung im Rückstand, dann kann dir dein*e Vermieter*in schriftlich eine Frist zur Zahlung setzen. Dein*e Vermieter*in hat diesbezüglich auch das Recht, dir anzudrohen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt wird. Solch eine Frist muss mindestens zehn Tage dauern. Bezahlst du innert der gesetzlichen Frist immer noch nichts, dann steht es der Vermieterschaft zu, mit einer 30-tägigen Frist auf Ende eines Monats fristlos zu kündigen (OR Art. 257d).
3. Mängel melden
Eine weitere zentrale Pflicht der Mieter*innen ist die Meldepflicht. Genauer versteht man darunter die Pflicht, Mängel, die sie nicht selber zu beseitigen haben, der vermietenden Partei zu melden. Machst du als Mieter*in dies nicht und es ergeben sich daraus weitere Folgeschäden, so haftest du für diese.

4. Kostenübernahme bei Reparatur?
Reparaturen und Unterhalt an der Wohnung sind eine Gegenpflicht der Vermieter*innen für den Mietzins. Aber aufgepasst, auch hier gibt es eine Ausnahme: Kleine Mängel, bei denen ein Fachwissen nicht notwendig ist und die ohne grossen Aufwand auch selbst behoben werden können, müssen auf eigene Kosten beseitigt werden. Dazu zählen zum Beispiel das Ölen von Scharnieren und das Anziehen von losen Schrauben. Doch was fällt nicht mehr unter Kleinreparaturen? Grundsätzlich gehen Reparaturen und Reinigungen von Gegenständen, welche man als Mieter*in nicht mehr selbst erledigen kann, auf Kosten der Vermieter*innen. Darunter kann zum Beispiel die Reparatur des defekten Ofens oder das Reinigen von Fensterläden fallen, wenn das ohne Gerüst gefährlich ist.
5. Untermiete: Vermieter*in fragen?
Wenn du das Mietobjekt ganz oder teilweise untervermietest, musst du hierfür die Zustimmung deiner Vermieter*innen einholen. Dabei kann die Vermieterschaft von dir verlangen, das Mietobjekt nicht weiter zu vermieten. Die Verweigerung der Zustimmung ist jedoch nur möglich, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind, der Vermieterschaft aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen oder du als Mieter*in dich weigern würdest, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben. (OR Art. 262)
6. Heizpflicht
Nicht im Gesetz geregelt, aber trotzdem etwas, das von Vermieter*innen verlangt werden kann, ist die Pflicht, die Heizung zu betreiben. Wird dies nicht getan, kann als Folge darauf in einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung Schimmel entstehen oder gar ein Rohr einfrieren. Im schlimmsten Fall kann die vermietende Partei von dir als Folge darauf Schadenersatz einfordern.
7. Die Hausordnung beachten
Wichtig ist es auch, die Regeln in der Hausordnung einzuhalten. Ein wesentlicher Punkt ist das Thema Lärm. Dreh die Musik also nicht zu laut auf und nutze das Treppenhaus nicht als Ort für die Gerümpel-Aufbewahrung. Bei besonders schweren Zuwiderhandlungen kann es auch zu einer Kündigung kommen.