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- Hausordnung: Was muss ich als Mieter beachten?
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- Zulässige Fragen an Wohnungsinteressenten
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- Welche Nebenkosten darf dein*e Vermieter*in verrechnen?
- Ärger mit Vermieter*in: Was sind deine Rechte?
- Wände streichen in der Mietwohnung
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- Mietvertrag unterzeichnen
- Mietrecht: Was, wenn ein*e Mieter*in stirbt?
- Was gehört in einen Mietvertrag?
- Alles wichtige zum Mietzins
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- Normale Abnutzung in Mietwohnungen und Mieterhaftung
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- Nebenkostenabrechnung: Muss ich die Nachzahlung leisten?
- Mieterschaft
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Was gehört in einen Mietvertrag?
Vor dem Einzug in die neue Wohnung wird zuerst der Mietvertrag unterzeichnet. Dieser muss gemäss dem Obligationenrecht gewissen Bestimmungen entsprechen, kann davon abgesehen aber frei gestaltet werden. Nicht einmal die Schriftlichkeit des Mietvertrages ist vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Wir zeigen dir, was zwingend reingehört.
Das gehört in den Vertrag
Der Mietvertrag legt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien Mieter*in und Vermieter*in fest. Die folgenden Punkte gehören in einen vollständigen Mietvertrag:
- Genaue Beschreibung von Mietobjekt inkl. Beschreibung von Nebenräumen, zum Beispiel Garage oder Waschraum
- Mietbeginn
- Mietdauer (befristet oder unbefristet)
- Kündigungsbestimmungen
- Nettomietzins und Nebenkosten
- Sicherheitsleistungen, zum Beispiel Mietzinsdepot oder Mietkaution
- Besondere Vereinbarungen
Darauf solltest du vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags achten
Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, musst du diesen gründlich durchlesen. Der Vertrag ist lang und die Details versteckt. Wir sagen dir auf welche Punkte du speziell achten musst:
- Wird in deinem Mietvertrag eine Untermiete verboten?
Dieses Verbot ist ungültig. Laut Gesetz muss Untermiete grundsätzlich möglich sein. Die Vermieter*innen müssen jedoch wissen wer Untermieter*in ist und wie viel Miete diese Person bezahlt. - Ist eine Teilkündigungsklausel vorhanden?
Falls du eine Wohnung mit Freunden oder mit einer Lebenspartnerin mietest, solltest du eine Teilkündigungsklausel in den Mietvertrag einbauen lassen. So können einzelne Mitglieder*innen einfach aus dem Vertrag aussteigen, ohne dass es kompliziert wird. - Ist der Referenzzinssatz im Mietvertrag angegeben?
Auf der Website des Bundesamtes für Wohnungswesen findest du den aktuellen Referenzzinssatz. Wenn im Mietvertrag nicht der aktuelle Zinssatz steht, solltest du bei dem Vermieter oder der Vermieterin nachfragen, warum das so ist. - Wie ist die Kündigungsfrist geregelt?
Meistens gibt es eine Frist von drei Monaten auf Ende Halbjahr, auf die ortsüblichen Kündigungstermine oder aufs Monatsende. - Sind die Nebenkosten im Mietpreis inbegriffen?
Auch wenn die Nebenkosten in der Schweiz meist im angegebenen Mietpreis inbegriffen sind, solltest du nochmals prüfen, ob das im Vertrag so festgehalten ist. - Wie hoch ist die Mietkaution?
Die Mietkaution darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.
Generelle Fragen zum Thema Mietvertrag
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Wenn du deine Wohnung untervermieten willst, musst du die Zustimmung der Vermieter*innen einholen. Im Idealfall passiert dies schriftlich im Voraus. Je nach Vertrag ist die Form der Anfrage auf Untermietung vorgeschrieben. Du musst folgende Informationen über deine*n Untermieter*in mit der Vermietung teilen:
- Personalien
- Mietzins
- Betroffene Räume
- Besondere Bedingungen
Die Zustimmung zur Untervermietung kann nur in drei Fällen verweigert werden:
- Wenn der/die Mieter*in sich weigert, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben
- Wenn der/die Mieter*in mit der Untermiete Geld verdient (der Mietzins für die Untermiete ist höher als der ursprüngliche Mietzins)
- Wenn aus der Untermiete wesentliche Nachteile für die Vermieter*innen entstehen, zum Beispiel durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise aus einer Wohnung ein Bandproberaum wird.
Wie hoch darf das Mietzinsdepot sein?
Das Mietzinsdepot, auch Mietkaution genannt, darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen. Der Betrag wird auf einem Bankkonto deponiert. Dieses Konto muss auf den Namen des Mieters oder der Mieterin lauten.
Als Alternative zum Mietzinsdepot gilt die Mietkautionsversicherung. Viele Banken und Versicherungen bieten diese an. Sie übernehmen dein Depot, dafür überweist du ihnen eine jährliche Prämie. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät allerdings vom Abschluss einer solchen Mietkautionsversicherung ab. Das Depot muss dir zurückerstattet werden, wenn das Mietverhältnis endet - inklusive Zinsen zu deinen Gunsten. Bei der Mietkautionsversicherung bleibt diese Rückzahlung aus.
Ist das Rauchen in meiner Wohnung gestattet?
Das Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich gestattet. Dies sogar dann, wenn der Mieter oder die Mieterin dem Rauchverbot mit einer Unterschrift im Mietvertrag zugestimmt hat. Denn ein Rauchverbot im Mietvertrag verstösst nach aktueller Rechtsauffassung gegen die Persönlichkeitsrechte - und ist somit unverbindlich. Allerdings muss man Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen, sonst riskiert man eine Kündigung. Zudem muss man für entstandene Raucherschäden aufkommen.
Achtung: Beim Auszug muss man bei Raucherschäden nicht nur für die Kosten des noch nicht amortisierten Teils des Farbanstrichs aufkommen, sondern auch für die Kosten der Anti-Nikotinbehandlung von Decken und Wänden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die durch Zigarettenrauch entstanden sind.
Grundregeln für Tierhaltung
Wenn im Mietvertrag kein Tierverbot vermerkt ist, gilt folgendes: Hamster, Wellensittiche und ähnliche unproblematische Kleintiere sind erlaubt, solange sie nicht zahlreich sind und zu keinen Klagen Anlass geben. Zierfische sind ebenfalls erlaubt, solange der Einbau des Aquariums keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert. Hunde und Katzen sind dann erlaubt, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht. Für alle anderen Tiere muss die Vermietung eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei der Vermietung nachzufragen.
Grundregeln für das Musizieren
In einer Mietwohnung darf man ausserhalb der Ruhezeiten während 2-3 Stunden pro Tag musizieren, sofern man auf Nachbarn Rücksicht nimmt und nicht gerade Schlagzeug spielt. Dieses Recht kann durch einen Mietvertrag oder eine Hausordnung nicht eingeschränkt werden.
Mietrecht
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Kündigung des Vermieters
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