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Gegenstände im Treppenhaus: Das musst du dazu wissen
Treppenhäuser werden oft als Abstellraum für Gegenstände benutzt, die man nicht in der Wohnung haben möchte. Von Rechts wegen ist dies aber nicht erlaubt – oder nur mit Genehmigung der Verwaltung. Hier erklären wir die Gründe dafür und alles, was Mieter*innen rund um dieses Thema sonst noch wissen sollten.
Sicherheit im Treppenhaus: Diese Regeln gelten
Der Hauptgrund, warum das Treppenhaus nicht als Lagerraum genutzt werden darf, sind feuerpolizeiliche Vorschriften. Das Abstellen und Lagern von Sportgeräten, Möbeln, Kinderwagen und anderen Gegenständen im Treppenhaus kann nämlich dazu führen, dass Fluchtwege versperrt werden. Die schweizerischen Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass Flucht- und Rettungswege über Treppenhäuser immer gewährleistet sein müssen. Treppenhäuser müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen.
Freie Treppenhäuser: Flucht- und Rettungswege im Notfall
In einem Mietshaus sind oft keine anderen Fluchtwege als Treppenhäuser vorhanden. Im Fall eines Brandes verlassen die Bewohner*innen ihre Wohnung über das Treppenhaus. Feuerwehrleute und Sanitäter*innen leisten ihren Einsatz meist ebenfalls über das Treppenhaus. Ausserdem soll vermieden werden, dass sich durch herumliegende Gegenstände Feuer verstärkt oder Rauch entwickelt.
Weitere Vorschriften
Das Treppenhaus soll nicht nur frei von Gegenständen sein, sondern noch weiteren Anforderungen genügen: Oberflächen dürfen nicht brennbar sein und die Fluchtwegbreite muss mindestens 1,20 Meter betragen. Definierte Brandabschnitte, also baulich abgegrenzte Bereiche, verhindern, dass sich ein Feuer weiter ausbreitet.
Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
Wo es niemanden stört und die Fluchtwege nicht behindert werden, kann die Vermietung Gegenstände im Treppenhaus erlauben. Am besten wird in diesem Fall die Regelung (ebenso wie jene zur Nutzung von Veloraum oder Waschküche) schriftlich in einer vernünftig und sachlich begründeten Hausordnung festgelegt. Folgende Gegenstände können oftmals ohne Bedenken im Treppenhaus abgestellt werden:
- Fussmatten vor der Haustür werden im Allgemeinen toleriert.
- Schuhkästen aus nicht brennbarem Material (bis 0,2 Kubikmeter) stellen meist kein Problem dar.
- Bilder dürfen im Treppenhaus aufgehängt werden, sofern die Fluchtwegbreite eingehalten wird.
Tolerierung von Gegenständen im Treppenhaus
Obwohl Mieterinnen und Mieter ihre Siebensachen nur mit Zustimmung der Vermietung im Treppenflur lassen dürfen, muss diese Zustimmung nicht «ausdrücklich» sein, sondern kann auch «stillschweigend» erfolgen. Wenn beispielsweise Kinderschuhe oder Topfpflanzen im Treppenhaus deponiert werden, ist das so lange in Ordnung, bis die Vermietung die “stillschweigende” Genehmigung widerruft oder andere Mieter*innen sich über die Gegenstände beschweren.
Müssen Vermieter*innen alle Mietparteien gleich behandeln?
Nein, die vermietende Partei muss nicht alle Mieter*innen gleich behandeln. Er oder sie kann die Topfpflanze einer Mietpartei im Treppenhaus tolerieren und von einer anderen Mietpartei verlangen, dass das Skateboard weggeräumt wird.
Gegenstände im Treppenhaus: Gewohnheitsrecht, Mahnung und Kündigung
Ändert der Vermieter oder die Vermieterin seine bzw. ihre Meinung bezüglich der Gegenstände im Hausflur plötzlich, können die mietenden Parteien auf Gewohnheitsrecht pochen. Mieter*innen sollten jedoch Anordnungen nicht einfach ignorieren, auch wenn sie diese nicht nachvollziehen können. Wichtig sind die folgenden Merkpunkte:
- Zwar kann der Vermieter oder die Vermieterin keine Kündigung wegen Gegenständen im Treppenhaus aussprechen, ohne vorher eine Mahnung angebracht zu haben.
- Zeigt sich eine mietende Partei jedoch über längere Zeit und trotz Mahnungen uneinsichtig, muss sie mit einer Kündigung rechnen.
- Wenn es Unklarheiten bezüglich der Hausordnung gibt, empfehlen wir dir deshalb, den Dialog mit dem Vermieter oder der Vermieterin zu suchen, bevor der Konflikt eskaliert.
Wo darf man den Kinderwagen deponieren?
Dass ein Kinderwagen im engen Eingangsbereich eines Treppenhauses stört, ist leicht einzusehen. Was aber, wenn keine anderen Abstellplätze für Velos, Spielgeräte und Ähnliches zur Verfügung gestellt werden? Allgemein gilt: «Wie gesehen, so gemietet».
War bei der Wohnungsbesichtigung kein Velo-Parkplatz vorhanden, dann kann nach Bezug der Wohnung auch keiner verlangt werden. Es lohnt sich also, die Frage nach möglichen Parkgelegenheiten für Kinderwagen und Velos zu stellen, bevor du den Mietvertrag zu deiner neuen Wohnung unterschreibst.