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Alles wichtige zum Mietzins
Das Wohnungsangebot ist knapp, die Mietzinsen sind entsprechend hoch. Aber wie setzt sich der Mietzins überhaupt zusammen? Und kannst du dich gegen eine Mietzinserhöhung wehren? Alle Antworten rund um das Thema Mietzins findest du in unserem Artikel.
Der Mietzins wird im Mietvertrag definiert. Normalerweise setzt sich der Mietzins aus dem Nettomietzins und den Nebenkosten zusammen (hier findest du weitere Informationen zu den Nebenkosten). Wenn im Mietvertrag keine Nebenkosten erwähnt sind, kannst du davon ausgehen, dass sie im Mietzins inbegriffen sind. In der Regel wird der Mietzins monatlich abgerechnet.
Mietzinserhöhungen
Der Mietzins kann von Vermieter*innen auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöht werden. Ausgenommen sind Mietverträge mit fester Vertragsdauer (befristete Verträge). Für eine Mietzinserhöhung müssen Vermieter*innen ein vom Kanton genehmigtes Formular verwenden, welches mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei den Mieter*innen eintreffen muss. Vermieter*innen müssen die Erhöhung des Mietzinses klar begründen und detailliert angeben. Als Mieter*in solltest du nur klar begründete Mietzinserhöhungen akzeptieren und im Zweifelsfall professionellen Rat einholen.
Wann ist eine Erhöhung des Mietzinses gerechtfertigt?
Eine Erhöhung des Mietzinses ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt:
- Steigerung des Referenzzinssatzes
- Teuerung: 40 Prozent der Teuerung dürfen für eine Mietzinserhöhung verwendet werden
- Gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten (Allgemeine Kostensteigerung)
- Grösseren Umbauten und Renovationen
Wichtig: Im Zweifelsfall sollte eine Mietzinserhöhung immer fachlich geprüft werden, beispielsweise von einer Schlichtungsstelle. Wenn keine Einsprache innerhalb der 30-tägigen Frist eingereicht wird, gilt eine Mieterhöhung als rechtskräftig, selbst wenn sie nicht gerechtfertigt ist.
Referenzzinssatz
Nach der neuen Verordnung zum Mietrecht vom 1. Januar 2008 gilt der Referenzzinssatz für die Mietzinsgestaltung als massgebend. Der Referenzzinssatz wird jedes Quartal erhoben und vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement publiziert.
Teuerung und Unterhaltskosten
Beim Landesindex dürfen 40 Prozent der Teuerung für eine Mietzinserhöhung verwendet werden. Die Unterhaltskosten hingegen müssen Vermieter*innen klar nachweisen und im Detail angeben und dürfen nicht in Pauschalen abgerechnet werden.
Mietzinserhöhung nach Renovation
Nach einer Renovation erlaubt das Gesetz Vermieter*innen bei Mehrleistungen die Miete zu erhöhen. Erlaubt ist eine Mietzinserhöhung, wenn zusätzliche Geräte eingebaut werden oder Küche, Bad oder die ganze Wohnung total saniert werden. Eine Erhöhung des Mietzinses ist allerdings nicht erlaubt, wenn nur bestehende Geräte ausgewechselt werden. Manchmal begründen Vermieter*innen eine Erhöhung der Miete auch mit einer Anpassung an orts- bzw. quartiersübliche Preise. In solchen Fällen lohnt es sich, die Mietzinserhöhung fachlich prüfen zu lassen.
Mietzinserhöhung anfechten
Gegen eine Erhöhung der Miete kannst du dich als Mieter*in mit einer Einsprache wehren. Folgende Punkte musst du dabei beachten:
- Die Mietzinserhöhung muss innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden.
- Wichtig: Verstreicht diese Frist ohne Einsprache, ist die Mietzinserhöhung rechtskräftig, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist.
- Mieter*innen müssen die Anfechtung der Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde ihres Wohnortes einreichen (nicht bei jener der Vermieter*in).
- Alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch die Einsprache unterzeichnen.
- Bei Familienwohnungen müssen beide Eheleute die Einsprache unterzeichnen.
- Der Einsprache sollte auch eine Kopie des ursprünglichen Mietvertrags beigelegt werden.
- Alle Dokumente sollten der Schlichtungsbehörde per eingeschriebenem Brief geschickt werden.
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