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Erbengemeinschaft ohne Streit mit gängigen Methoden und Strategien auflösen
Eine Erbengemeinschaft tritt auf, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Liegenschaft oder ein Vermögen erben. Dies kann zu komplizierten Situationen führen, wenn die Interessen der einzelnen Erben auseinanderdriften. Doch es gibt bewährte Methoden und Strategien, um eine Erbengemeinschaft harmonisch und ohne Streit aufzulösen.
Erbengemeinschaft: Was ist das?
Von einer Erbengemeinschaft spricht man, sobald das Erbe nicht einer einzigen Person zufällt, sondern mehrere Personen zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen berechtigt sind. Diese Konstellation zwingt die Erben dazu, in Sachen Verwaltung und Entscheidungen über das Erbe zusammenzuarbeiten, bis eine Teilung erfolgt.
Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, sind gleichberechtigte Rechte und Pflichten zu beachten. Entscheidungen wie Verkauf oder Renovierungen erfordern Einstimmigkeit, um Konflikte zu vermeiden. Häufig wird zum einfacheren Teilen des Erbes ein Verkauf angestrebt. Professionelle Mediation und klare Absprachen sind entscheidend für eine friedliche und effiziente Lösung solcher Erbengemeinschaften.
Erbengemeinschaft: Rechte und Pflichten
Solidarhaftung
In einer Erbengemeinschaft haften alle Mitglieder gemeinsam für die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Schulden können von den Gläubigern bei jedem Erben eingefordert werden, was eine transparente Kommunikation unter den Erben erfordert, um finanzielle Verpflichtungen zu managen.
Einstimmigkeitsprinzip
Das Einstimmigkeitsprinzip in der Erbengemeinschaft erfordert die Zustimmung aller Mitglieder bei Entscheidungen über die Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses, um die Rechte jedes Erben zu schützen und Einzelentscheidungen zu vermeiden. Dies erfordert oft Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft, um die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Gleichberechtigung der Erben
Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft besitzt die gleichen Rechte wie die Mitwirkung an der Verwaltung des Nachlasses, Einsicht in Unterlagen und Beteiligung an Entscheidungen, um Fairness und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Recht, die Erbschaft nicht anzutreten
Du hast das Recht, das Erbe auszuschlagen, um die Übernahme von Schulden zu vermeiden. Diese Entscheidung muss innerhalb einer Frist getroffen und bei einem Notariatsbüro oder Gericht geklärt werden, was finanzielle Verbindlichkeiten angeht und eine Neuberechnung der Erbquoten bewirkt.
Auflösung von Erbengemeinschaft: mögliche Szenarien
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch die Teilung des Erbes. Allerdings bedarf es oft kreativer Lösungen, um allen Beteiligten gerecht zu werden.
Ein Erbe kauft die Liegenschaft
Die Festlegung des Verkaufspreises für ein Haus in einer Erbengemeinschaft benötigt eine professionelle Immobilienbewertung, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den Marktwert, basierend auf verschiedenen Faktoren. Die Einbindung aller Erben in den transparenten Bewertungsprozess fördert Vertrauen und sorgt für allgemeine Akzeptanz des Verkaufspreises.
Hausverkauf
In einer Erbengemeinschaft erfordern Entscheidungen Einstimmigkeit, wodurch ein Miterbe theoretisch die Möglichkeit hat, den Verkauf des Hauses zu blockieren. Praktisch kann jedoch bei Widerstand von Miterbenden gegen den Verkauf, der als beste Lösung für die Erbteilung angesehen wird, gerichtlich vorgegangen werden.
Der Erlös aus dem Hausverkauf wird nach Abzug aller Kosten und Schulden des Nachlasses gemäss den im Testament oder gesetzlichen Erbquoten unter den Erben aufgeteilt.
Kosten wie Makler- und Notargebühren sowie Steuern werden vorab vom Verkaufserlös abgezogen, um eine faire Verteilung zu gewährleisten.
Teilungsverfahren
Ein Teilungsverfahren ist ein rechtliches Mittel zur gerechten Aufteilung eines Nachlasses unter Erben, wenn ihr keine Einigung erzielt. Es wird durch ein Gericht überwacht, umfasst die Aufteilung von Vermögenswerten und Immobilien und gilt als letztes Mittel, wenn aussergerichtliche Einigungen scheitern. Die Kosten des Verfahrens werden vom Nachlass getragen.
Versteigerung
Eine Teilungsversteigerung ist ein weiteres gerichtliches Verfahren zur Aufteilung von Nachlässen, insbesondere Immobilien, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Ziel ist es, gemeinschaftliches Eigentum in Geld umzuwandeln, um eine gerechte Verteilung des Erbes zu ermöglichen. Dieses Verfahren kommt als letzte Option zum Einsatz und kann emotional und finanziell belastend sein.
Verkauf von Erbanteilen
Wenn du als Erbe deinen Anteil am Haus verkaufen möchtest, hat dies je nachdem Auswirkungen auf die Erbengemeinschaft. Der Verkauf kann die Zustimmung der anderen Erben erfordern und das Erbrecht gewährt ihnen ein Vorkaufsrecht, um die Einheit des Eigentums zu wahren.
Vermieten
Miterben können das geerbte Haus gemeinschaftlich behalten und vermieten, was sich besonders dann empfiehlt, wenn kein direkter Nutzen für das Objekt besteht, der Verkaufsmarkt ungünstig ist oder ein emotionaler Wert besteht. Die Vermietung hilft, laufende Kosten zu decken und den Wert des Objekts zu steigern. Die Option, eine professionelle Immobilienverwaltung einzubeziehen, kann den Verwaltungsprozess effizienter gestalten.
Verkaufen, vermieten oder bewohnen: Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig wird?
Das Aufteilen eines Nachlasses erweist sich nicht selten als schwieriges Unterfangen. Handelt es sich bei der Erbmasse um eine Immobilie, wird es noch komplizierter. Die Kinder des Erblassers hängen am Elternhaus, die anderen Miterben möchten es aber veräussern und ihren Anteil erhalten. Was geschieht in einer solchen Pattsituation?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die hier weiterhelfen:
Hilfe durch Mediation
Sind die Erben zerstritten und kommen in der Entscheidungsfindung nicht weiter, kann eine unabhängige Vermittlungsstelle (eine sogenannte Mediation) helfen, die Konflikte zu klären und zu lösen.
Einsatz einer Erbenvertretung
Findet sich keine Lösung für die Konflikte und wird die Erbengemeinschaft dadurch handlungsunfähig, kann jemand für die Erbenvertretung (und somit für die Verwaltung der Liegenschaft) einbestellt werden, bis eine Lösung gefunden ist.
Teilungsklage
Jedem Mitglied einer Erbengemeinschaft steht es jederzeit frei, den eigenen Teilungsanspruch vor Gericht durchzusetzen. Das Gericht ermittelt hierbei den Wert der Immobilie und damit den Anteil für den klagenden Miterben. Die Erbengemeinschaft kann sich dann dazu entschliessen, die Immobilie zu veräussern und die Erben auszuzahlen oder einer der Erben behält die Liegenschaft und zahlt die anderen Erben aus.
Kommt es im Rahmen der Teilungsklage zu keiner Einigung unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft, kann das Gericht die Versteigerung der Immobilie anordnen. Dies sollte allerdings vermieden werden, weil sich eine Versteigerung häufig finanziell nachteilig für die Erben auswirkt. Der gesamte Prozess einer Teilungsklage ist sehr langwierig, aufwändig und sehr teuer: Sie sollte immer das allerletzte Mittel sein, um Klärung unter den Erben zu finden.
Welcher Weg einer Erbengemeinschaft der beste ist, hängt natürlich stark vom Einzelfall und den Beteiligten ab. Am wenigsten kompliziert ist es, wenn ihr eine schnelle und einvernehmliche Auflösung und Erbteilung anstrebt. Allfällige Streitigkeiten oder Konflikte sollten möglichst aus dem Weg geräumt werden.
Sind die Fronten verhärtet und die Erbengemeinschaft kommt zu keiner Einigung, können aussenstehende Vermittlungsstellen helfen, einen gemeinsamen Weg zu finden.
Häufig gestellte Fragen rund um Erbengemeinschaft
Können Miterben einen Käufer für das Haus vorschlagen?
Ja, Miterben können aktiv eine Kaufpartei für das Haus vorschlagen. Es ist jedoch wichtig, dass alle Erben dem Verkauf und den Verkaufsbedingungen zustimmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Was ist, wenn ein Miterbe oder eine Miterbin nicht auffindbar ist?
Um einen vermissten Miterben oder eine vermisste Miterbin zu finden, sollten zuerst alle zumutbaren Anstrengungen unternommen werden, einschliesslich der Einschaltung der Erbenermittlung und der Veröffentlichung von Suchanzeigen. Sollte der Miterbe oder die Miterbin nicht auffindbar sein, stellt das Nachlassgericht einen Beschluss aus, der zu einer Meldung aufruft. Nach einer bestimmten Frist kann der Anteil des vermissten Miterben oder der vermissten Miterbin als herrenlos betrachtet und entsprechend behandelt werden.
Wie lange dauert der Verkaufsprozess eines Hauses durch eine Erbengemeinschaft?
In der Regel kann ein solcher Verkauf zwischen einigen Monaten bis zu einem Jahr dauern, wobei rechtzeitige Einigungen und Vorbereitungen den Prozess beschleunigen können. Wichtiger Faktor ist sicher die nötige Einigkeit in der Erbengemeinschaft.
Müssen Miterben Steuern auf den Verkaufserlös zahlen?
Ja, Miterben müssen unter Umständen Steuern auf den Verkaufserlös zahlen, insbesondere wenn es sich bei dem Verkauf um einen spekulativen Gewinn handelt oder wenn der Verkaufserlös die Freibeträge übersteigt. Die genaue steuerliche Behandlung kann je nach individuellem Steuerstatus der Erben variieren, weshalb eine Beratung mit einem Steuerberater empfohlen wird, um die steuerlichen Verpflichtungen genau zu bestimmen.