Gebrauchte Möbel verkaufen: So geht’s

Gebrauchte Möbel verkaufen: So geht’s

24.09.2024

Möchtest du umziehen, aber am besten ohne deine Möbel? Wie du beim Umzug nicht nur kostbare Zeit sparst, sondern gleichzeitig auch etwas Geld verdienen kannst, zeigen wir dir mit unseren Tipps für eine erfolgreiche Möbelübernahme durch deinen Nachmieter.

Wenn du bei deinem Umzug merkst, dass du deine Möbel nicht mehr brauchst, kannst du den Nachmieter fragen, ob er sie dir abkauft. Damit ist oft beiden Seiten gedient: Du bist sie schnell losgeworden und hast noch etwas Geld erhalten – und dein Nachmieter erfreut sich eines Schnäppchens und muss sich nicht weiter um neue Möbel kümmern.

Wie viel für gebrauchte Möbel verlangen?

Beim Verkauf von gebrauchten Möbeln hast du einen gewissen Spielraum, darfst aber keine Wucherpreise verlangen. Berechne den Zeitwert, um den optimalen Preis für deine Verkaufsobjekte herauszufinden: 1. Jahr: -24%, dann -4% (hochwertig) oder -8% (minderwertig) für jedes weitere Jahr.

Angenommen, du hast vor 3 Jahren ein Sofa gekauft, das heute einen Wiederbeschaffungswert von CHF 1'000 hätte (also der Preis, den du aktuell für ein gleichwertiges neues Sofa bezahlen würdest).

Zeitwert nach dem ersten Jahr: Der Wertverlust beträgt 24% des Wiederbeschaffungswerts:
CHF 1'000 - 24% (CHF 240) = CHF 760

Im zweiten und dritten Jahr: Jährlicher Wertverlust für ein hochwertiges Sofa beträgt 4%:
Zeitwert Jahr 2: CHF 760 - 4% (CHF 30.40) = CHF 729.60
Zeitwert Jahr 3: CHF 729.60 - 4% (CHF 29.18) = CHF 700.42

Auf diese Weise kannst du den Wert verschiedener Möbelstücke entsprechend ihrer Nutzungsdauer berechnen.

Wichtig: Die besten Erfolgsaussichten hast du, wenn du dich bei den Preisen gesprächsbereit zeigst und nicht auf eine bestimmte Summe bestehst (und manchmal ist ein eigentlich zu niedriger Verkaufspreis trotzdem noch ein Gewinn für dich: So ersparst du dir zumindest den Abbau, Transport und Wiederaufbau – was ja durchaus auch etwas wert ist).

Möbelübernahme ist keine Pflicht

Du solltest bei deinen Verkaufsverhandlungen stets daran denken, dass dein Nachmieter nicht verpflichtet ist, deine Möbel zu übernehmen: Dafür ist ein gegenseitigem Einverständnis nötig. Dies geschieht meist nur dann, wenn der Nachmieter eine solche Übernahme selber als dienlich empfindet. Nun sind vor allem dein Verhandlungsgeschick und deine Überzeugungskraft gefordert.

Falls du deine Möbel nicht an den Nachmieter abgeben kannst, bietet sich ein Inserat auf Verkaufsplattformen wie tutti.ch oder Ricardo an.

Wie schreibe ich eine Ablösevereinbarung und wann muss ein Nachmieter das bezahlen?

Eine Ablösevereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter, in dem die Übernahme von Möbeln oder Einrichtungsgegenständen bei einem Mieterwechsel geregelt ist. Sie wird erst mit Abschluss des Mietvertrages wirksam.

In der Vereinbarung sind alle zu übernehmenden Gegenstände aufgelistet und deren Wert realistisch angesetzt, um eine unangemessene Preisüberschreitung zu vermeiden. Beide Parteien, Vor- und Nachmieter, müssen der Vereinbarung zustimmen. Die Zahlung der Ablöse erfolgt häufig beim Einzug des Nachmieters; dies sollte aber in der Vereinbarung klar geregelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

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