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Leitzinssenkung SNB
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat kürzlich den Leitzins von 1.75% auf 1.5% gesenkt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Wirtschaft – und potenziell auch für Mieterinnen und Mieter.
Aktuelle Leitzinslage und Prognose für 2024
Die SNB hat per 22. März 2024 den Leitzins gesenkt, um der niedrigen Inflation entgegenzuwirken. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für alle in einer Mietwohnung, da eine Senkung des Leitzins normalerweise eine Reduktion der Hypothekenzinsen nach sich zieht – was in der Folge zu stabilen oder gar niedrigeren Mieten führt.
Dies erfolgt auf jedoch auf etwas indirekte Weise über den hypothekarischen Referenzzinssatz.
Der hypothekarische Referenzzinssatz und seine Bedeutung für den Mietzins
Der hypothekarische Referenzzinsatz ist ein zentraler Indikator in der Schweizer Mietlandschaft. Er wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen bekanntgegeben und basiert auf dem Durchschnitt der Hypothekenzinsen, die von den grössten Schweizer Banken angeboten werden. Seit dem 2. Dezember 2023 liegt er stabil bei 1.75 Prozent.
Für Mietparteien und Verwaltungen dient dieser Referenzzinssatz als Grundlage für eine Mietzinsreduktion resp. -erhöhung: Ist er um mindestens 0.25 Prozentpunkte tiefer, hast du grundsätzlich das Recht, eine entsprechende Mietzinssenkung zu beantragen.
Umgekehrt dürfen Verwaltungen bei einem Anstieg um denselben Wert eine Erhöhung der Miete vornehmen.
Wie beantrage ich eine Mietzinsreduktion?
Die Anpassung der Mieten gegen unten erfolgt in den meisten Fällen nicht automatisch: Du musst selber aktiv werden und die Mietzinsreduktion anfordern. Dazu gehst du folgendermassen vor:
Mietzins überprüfen
- Stelle sicher, dass dein aktueller Mietzins auf einem höheren Zinssatz basiert als der aktuelle Referenzzinssatz.
- Prüfe die Tabelle mit den Hypothekarzinsen in deinem Kanton und den Überwälzungssätzen, um deinen Senkungsanspruch zu berechnen.
Herabsetzungsbegehren an die Verwaltung stellen
- Fordere schriftlich die Mietzinsreduktion bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung eintreffen.
Reaktion der Verwaltung abwarten und prüfen
- Die Verwaltung hat 30 Tage Zeit, um auf dein Begehren zu antworten.
Im Streitfall das Begehren bei der Schlichtungsbehörde einreichen
- Wenn du mit der Antwort nicht einverstanden bist oder keine Antwort erhältst, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach der Antwort (oder 60 Tage nachdem du dein Begehren versandt hast) dein Begehren bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen.
Wichtig ist hier zu erwähnen, dass nicht alle Mietverträge an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt sind. Insbesondere Mietverträge, die indexierte oder staatlich verbilligte Mieten vorsehen, sind von Anpassungen des Referenzzinssatzes ausgenommen. Ein typisches Beispiel dafür sind Genossenschaftswohnungen aller Art.