Elektroauto-Ladestation in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Elektroauto-Ladestation in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

01.11.2023

Die Elektromobilität nimmt in der Schweiz immer weiter zu. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob und wie eine Ladestation für das eigene Elektroauto in der Mietwohnung oder dem dazugehörigen Parkplatz installiert werden kann. Zudem ist es unklar, ob Verwaltungen sich an den Kosten beteiligen. In diesem Artikel gehen wir auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte ein.

Installation einer Elektroauto-Ladestation: Rechtliche Lage

In der Schweiz besteht für kein gesetzlicher Anspruch auf den Einbau einer Ladestation in eine Mietwohnung. Die Zustimmung der Verwaltung ist somit erforderlich. Allerdings könnte die Vermieterschaft die Kosten für den Einbau (zumindest teilweise) übernehmen, wenn sie die Wertsteigerung ihrer Immobilie erkennt.

Spezifische Gesetze und Verordnungen können von Kanton zu Kanton variieren.Du findest diese auf der offiziellen Website der Kantonsregierung oder auf der Website der kantonalen Bau- und Wohnungsämter. Die lokale Gemeinde oder Stadt könnte ausserdem noch zusätzliche Bestimmungen oder Richtlinien haben. Informiere dich also gründlich, bevor du etwas in Richtung Ladestation-Installation unternimmst.

Weitere nützliche Quellen rund um das Thema Installation von Elektroauto-Ladestationen in Mietwohnungen kannst du hier finden:

Der Gesetzgeber hat bislang keine spezifischen Regelungen zum Einbau von E-Ladestationen bei Mietwohnungen getroffen. Es ist daher ratsam, sich juristisch beraten zu lassen.

Ausserdem kann es helfen, mietvertragliche Vereinbarungen zu prüfen oder spezielle Klauseln zum Einbau einer Ladestation zu vereinbaren. Dies schafft eine klare Rechtslage.

Fallbeispiel: Mieter Stefan will sein E-Auto zuhause laden

Stefan, ein junger Berufstätiger aus Zürich, kaufte kürzlich ein Elektroauto. In seiner Mietwohnung gab es jedoch keine Ladestation. Nach Recherche und Rücksprache mit seiner Vermieterin stellte er fest, dass die Installation einer Ladestation erlaubt ist, die Kosten dafür aber nicht von der Vermieterin übernommen werden. Stefan entschied sich trotzdem dazu, die Ladestation zu installieren, da er die langfristigen Vorteile sah.

Stefan erkundigte sich auch bei seinen Nachbarn, ob sie an einer gemeinsamen Finanzierung der Ladestation interessiert sind. Einige Nachbarn zeigten Interesse, da sie auch den Kauf eines Elektroautos in Erwägung zogen.

Nun kann eine gemeinsame Finanzierung mit anderen Mietparteien oder eine Kostenübernahme durch die Verwaltung möglich sein, die dann die Mehrkosten auf den Mietzins überträgt.

In einigen Kantonen und Gemeinden gibt es Förderprogramme und Subventionen für den Einbau von Ladestationen, die du dir vorgängig ansehen solltest. Mit EnergieSchweiz gibt es auch ein nationales Förderprogramm für E-Ladestationen. Die Website energiefranken.ch findet relevante Förderprogramme für dich, du musst nur deine Postleitzahl oder deinen Wohnort angeben. Auf der Resultatseite musst du den Schiebeknopf auf Mobilität umstellen und siehst dann auf einen Schlag, welche Projekte gefördert werden.

Wegzug der Mieterschaft

Bei einem Wegzug könnten die Kosten für den Rückbau oder eine Entschädigung für den verbleibenden Wert der Ladestation anfallen. Klare Vereinbarungen im Voraus helfen hier, Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Wir empfehlen dir deswegen, vor der Installation deiner E-Auto-Ladestation alles schriftlich festzuhalten. So ist bereits alles geregelt, wenn du ein paar Jahre später aus der Mietwohnung ausziehst.

Technische Aspekte

Die Installation einer Ladestation erfordert Fachwissen und oft auch bauliche Massnahmen. Dabei sind technische Anforderungen sowie die vorhandene Struktur im Wohngebäude zu berücksichtigen.

Die vorhandene elektrische Kapazität des Gebäudes ist zum Beispiel ein wichtiger Faktor. In manchen Fällen muss die Elektroinstallation des Wohnblocks aufgerüstet werden, um die zusätzliche Last der Ladestation bewältigen zu können.

Sicherheitsaspekte wie der Brandschutz und die Einhaltung elektrischer Standards sind von zentraler Bedeutung. Es ist daher wichtig, dass die Installation von einer qualifizierten Fachperson durchgeführt wird.

Zusammenarbeit mit Verwaltung

Eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Vermieter oder der Vermieterin räumt viele Hindernisse aus dem Weg. Bereite dich ausreichend darauf vor, die Vorteile der Installation einer Ladestation darzulegen und mögliche Bedenken zu besprechen.

Eine E-Auto-Ladestation kann die Attraktivität der Immobilie erhöhen und ist somit auch im Interesse der Verwaltung. Eine Win-Win-Situation entsteht, wenn beide Parteien die Vorteile erkennen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

Praktische Tipps

  • Frühzeitige Absprache: Informiere die Verwaltung frühzeitig über den Wunsch, eine Lademöglichkeit zu installieren. Am besten klärst du dies ab, bevor du dein E-Auto überhaupt kaufst.
  • Kostenteilung: Es besteht die Möglichkeit, die anfallenden Kosten mit anderen Mietparteien zu teilen. Tausche dich frühzeitig mit möglichen Beteiligten aus.
  • Vereinbarungen treffen: Halte  Vereinbarungen mit deiner Verwaltung über Kosten, Unterhalt und Handhabung im Falle eines Umzugs schriftlich fest.

Durch eine entsprechende Vorbereitung und Kommunikation mit der Verwaltung kann die Installation einer Ladestation für Elektroautos in der Mietwohnung in den meisten Fällen erfolgreich umgesetzt werden.

Den passenden Handwerksbetrieb finden

Wenn du die Installierung deiner Ladestation nicht selbst durchführen willst und die Sache lieber Profis überlässt, wirst du bei der schweizweiten Handwerkerplattform Buildigo fündig: Hier gibst du du lediglich an, welche Arbeiten bei dir anstehen – und erhältst von passenden Handwerksbetrieben in deiner Nähe unverbindliche Offerten für die Umsetzung deines Projekts.