Handwerker-Mängel und was du dagegen tun kannst

Handwerker-Mängel und was du dagegen tun kannst

06.03.2025

Handwerkerpfusch und die schleppende Behebung von Handwerker-Mängeln geben oft Anlass zu ausufernden Diskussionen. Gerade bei grösseren Umbauten und Bauarbeiten kann es zu Mängeln kommen, die mehr oder minder erheblich ausfallen. Wir verraten dir alles rund um Handwerker-Mängel – unter anderem erfährst du, worin sich Mängel unterscheiden, wie du Handwerker-Mängel richtig reklamieren kannst und in welcher Frist Mängel behoben werden sollten.

Was sind Handwerker-Mängel?

Zunächst stellt sich die Frage, was als Mangel verstanden wird. Ein Mangel bezeichnet eine Abweichung der gelieferten oder erbrachten Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Er betrifft entweder die Qualität oder Funktionalität des Werks und wird immer im Verhältnis zum Vertrag beurteilt.

Zu den typischen Baumängeln zählen Planungs- und Ausführungsfehler sowie die Nutzung minderwertigen Baumaterials. Solche Mängel können dazu führen, dass ein Bauwerk nicht den vertraglichen oder üblichen Anforderungen entspricht: Schliesslich werden dadurch Ästhetik, Funktionalität und Sicherheit beeinträchtigt.

Mängel zeichnen sich durch ein bestimmtes Mass an Schwere und Offensichtlichkeit aus. Unterschieden wird gemeinhin zwischen erheblichen Mängeln, minder erheblichen Mängeln und versteckten Mängeln:

1. Minder erhebliche Mängel

Minder erhebliche Mängel sind kleine Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Qualität, welche die Nutzung oder Funktion des Werks nicht wesentlich beeinträchtigen.

Merkmale:

  • Der Mangel ist rein optischer Natur oder betrifft Details, die keine schwerwiegenden Folgen haben.
  • Die Funktionalität des Werks bleibt vollständig erhalten.

Beispiele:

  • Unebenheiten im Putz, die nur bei genauer Betrachtung auffallen.
  • Geringfügige Farbabweichungen der Bauelemente.

2. Erhebliche Mängel

Erhebliche Mängel sind schwerwiegende Abweichungen, welche die Nutzung oder den Zweck des Werks erheblich beeinträchtigen oder sogar verunmöglichen.

Merkmale:

  • Der Mangel betrifft zentrale Funktionen oder die Sicherheit des Werks.
  • Das Werk ist dadurch nur eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzbar.

Beispiele:

  • Eine Treppe ist instabil und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
  • Eine undichte Abdichtung führt zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung.

3. Versteckte Mängel

Versteckte Mängel sind Handwerker-Mängel, die bei der Abnahme des Werks nicht erkennbar sind, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden.

Merkmale:

  • Der Mangel zeigt sich erst bei der Nutzung oder im Verlauf der Zeit.
  • Er kann durch verdeckte Baufehler oder Materialmängel verursacht worden sein.

Beispiele:

  • Schlecht verlegte Abdichtungen, die erst bei Wassereintritt sichtbar werden.
  • Mangelhafte Dämmung, die erst bei niedrigen Temperaturen auffällt.

Was sind Schäden?

Ein Schaden liegt vor, wenn durch mangelhafte Leistungen zusätzliche Kosten oder Wertverluste entstehen. Unterschieden wird hierbei zwischen zwei Arten von Schäden:

Direkter Schaden: Kosten, die unmittelbar durch den Mangel entstehen (z. B. Reparaturkosten).

Indirekter Schaden: Folgekosten, die sich aus dem Mangel ergeben (z. B. Mietausfall wegen eines unbewohnbaren Gebäudes).

Oft ist ein Mangel die Ursache für einen Schaden. Im Wesentlichen muss ein Mangel nicht zwingend einen direkten materiellen Schaden verursachen, kann jedoch die Grundlage dafür sein. Mängel, die keinen Schaden verursachen, sind oft rein ästhetischer Art. 

Deine Rechte bei Mängeln

Je nach Art des Mangels hast du unterschiedliche Rechte. Nach Obligationenrecht (OR) hat die Handwerksfirma – je nach Art des Mangels – grundsätzlich drei Möglichkeiten, Mängel zu beheben:

  • Die unentgeltliche Nachbesserung (Handwerker-Mängelbeseitigung)
  • Die Minderung 
  • Die Wandlung 

Minder erhebliche Mängel: In der Regel kannst du keine Wandlung (d.h. Auflösung des Vertrags, Geld und Material zurück) verlangen. Du hast  jedoch die Möglichkeit, eine Nachbesserung oder Minderung zu fordern. Bei einer Minderung wird der Preis der erbrachten Arbeit oder des Objekts im Rahmen des verminderten Wertes reduziert.

Erhebliche Mängel: Du kannst eine Nachbesserung verlangen oder unter Umständen (bei schwerwiegenden Fällen) den Vertrag wandeln. Ebenfalls möglich sind Minderung oder Schadenersatz.

Versteckte Mängel: Du musst den Mangel unverzüglich nach Entdeckung rügen, um Ansprüche geltend zu machen.

Mängelrechte: Das steht im Gesetz

In vielen Fällen wird in Werkverträgen nicht auf das OR, sondern auf die Norm SIA 118 verwiesen. Dabei handelt es sich gewissermassen um allgemeine Vertragsbedingungen, welche gegenüber den Regeln im Obligationenrecht einige Präzisierungen umfassen.

Nach SIA-Norm 118 gilt zunächst eine Mängelrügefrist von zwei Jahren für offene Mängel. In dieser Zeitspanne kannst du Mängel jederzeit rügen. Das Gesetz hingegen fordert die sofortige Mängelanzeige. SIA sieht zudem eine Umkehr der Beweislast vor: Im Gegensatz zum OR müssen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer während der zweijährigen Mängelrügefrist nachweisen, dass kein Mangel vorliegt.

Nach der zweijährigen Frist läuft gemäss SIA-Norm 118 die dreijährige Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel. Während dieser Zeitspanne können versteckte Mängel immer noch gerügt und eine Behebung verlangt werden, wenn diese unverzüglich (innert Wochenfrist) angezeigt werden. Insgesamt beträgt die Gewährleistungsfrist nach der SIA-Norm 118 – gleich wie nach OR – fünf Jahre. Ein Unterschied zum OR besteht jedoch darin, dass bei Mängeln Unternehmerinnen und Unternehmern zunächst die Möglichkeit zur unentgeltlichen Nachbesserung gegeben werden muss.

Handwerkerpfusch – was tun?

Um die Rechte bei Mängeln richtig wahrnehmen zu können, ist es entscheidend, eine Abnahme des fertigen Bauwerks durchzuführen. Wenn nötig, musst du danach Mängel schriftlich (mit eingeschriebener Post) rügen und einen Termin zur Behebung vereinbaren.

💡 Hinweis

Alle wichtigen Punkte rund um Preise für Handwerkerleistungen und Handwerker-Offerten findest du in unserem Artikel Festpreis, Pauschalpreis & Co.: Das 1x1 der Handwerker Preise

Schadenersatz: So viel Geld kannst du bei Mängeln zurückerhalten

Die Höhe des Betrags, den du bei Mängeln zurückerhalten kannst, hängt von der Art und Schwere der Mängel ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Entschädigung oder Rückerstattung zu berechnen:

Minderung des Werklohns

Ein Handwerker beseitigt Mängel nicht? Gemäss Art. 368 Abs. 2 OR kann der Werklohn bei Mängeln herabgesetzt werden, wenn diese nicht vollständig behoben werden (respektive nicht behoben werden können).
Berechnung: Die Minderung richtet sich nach dem Verhältnis des Wertes des mangelhaften Werks zum Wert des mängelfreien Werks.
Beispiel: Erreicht ein Haus wegen Mängeln nur 80% des vereinbarten Wertes, berechtigt dies zur Reduktion des Werklohns um 20%.

Schadenersatz

Verursacht ein Mangel zusätzlichen Schaden (z.B. Folgeschäden durch Feuchtigkeit), kannst du gemäss Art. 97 OR Schadenersatz fordern. Es werden die Kosten erstattet, die nötig sind, um den Zustand wiederherzustellen oder den Schaden auszugleichen. 

Beispiele: Reparaturkosten, Kosten für Ersatzvornahme (z. B. Beauftragung einer anderen Firma), Folgeschäden (z. B. Mietausfall, Ersatzunterkunft)

Wandlung des Vertrags

Bei erheblichen Mängeln kannst du gemäss Art. 368 Abs. 1 OR den Werkvertrag auflösen. Der Handwerksbetrieb erhält keinen oder nur einen anteiligen Werklohn; Auftraggeberinnen und Auftraggeberr können bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Beispiel: Ist ein Haus aufgrund schwerer Mängel unbrauchbar, etwa aufgrund von gravierenden statischen Problemen, muss das Unternehmen den gesamten Werklohn zurückzahlen.

Wie lange hat ein Handwerker Zeit, um Mängel zu beheben?

Verursacht eine Handwerkerin oder ein Handwerker Mängel, die behoben werden müssen, steht dafür eine bestimmte Zeit zur Verfügung, die von den konkreten Umständen des Vertrags, der Art des Mangels und den gesetzlichen Regelungen abhängt. Es gibt im schweizerischen Recht keine allgemeingültige Frist. Die Frist wird stattdessen durch die Umstände des Einzelfalls bestimmt. 

Nach Art. 368 Abs. 2 OR hast du das Recht, eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen. Die Handwerksfirma ist dazu verpflichtet, den Mangel innerhalb dieser Frist zu beheben. Die Frist muss ausreichen, damit die Mängel behoben werden können, sie darf aber nicht ‘unangemessen’ lang sein.

Ob eine Frist als ‘angemessen’ gilt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Art und Umfang des Mangels: Handelt es sich um eine kleine Reparatur oder um eine aufwändige Arbeit?
  • Dringlichkeit: Undichte Fenster im Winter sind beispielsweise verhältnismässig dringlich.
  • Praktische Möglichkeiten der Handwerksfirma: Sind die benötigten Materialien verfügbar?

Typische Fristen für kleine, grosse und dringende Mängel

Für kleinere Mängel, wie etwa das Beheben eines Kratzers auf einem Bodenbelag, gelten (je nach Aufwand) wenige Tage bis zwei Wochen als angemessen. Grössere Mängel können, insbesondere bei Lieferengpässen oder komplizierten Arbeiten, mehrere Wochen beanspruchen.

Bei dringenden Mängeln, welche eine unmittelbare Gefahr darstellen oder die Nutzung stark beeinträchtigen, ist eine kurze Frist (d.h. wenige Tage) angemessen.

Was tun, wenn Handwerkerinnen und Handwerker die gesetzte Frist nicht einhalten?

Wenn der Handwerksbetrieb die gesetzte Frist nicht einhält, erfolgt je nachdem eine Nachfrist. Eine solche erneute Frist kann in nicht dringlichen Fällen nötig sein – vor allem dann, wenn glaubhafte Verzögerungsgründe vorgewiesen werden können.

Du hast auch die Option, andere Handwerkerinnen und Handwerker zu beauftragen, um die Mängel zu beheben. In diesem Fall können die Kosten der ursprünglichen Firma belastet werden.

Wichtig: Der Anspruch auf Behebung eines Mangels ist an die Verjährungsfristen gebunden, dabei gilt für

  • Bauwerke: 5 Jahre ab Abnahme (Art. 371 Abs. 1 OR)
  • Bewegliche Werke: 2 Jahre ab Abnahme (Art. 210 OR)

Nach Ablauf dieser Fristen ist die Handwerksfirma nicht mehr verpflichtet, Mängel zu beheben.

Was, wenn der Schaden nicht behoben wird?

Wird der Schaden nicht behoben, kannst du den Preis herabsetzen (Minderung), bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Folgekosten geltend machen (zum Beispiel bei Nutzungsausfall).

Tipps zur Fristsetzung

Sobald du einen Mangel reklamieren möchtest, solltest du die Frist zur Behebung des Mangels klar und schriftlich formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Dokumentiere Mängel und Fristsetzungen mit Fotos und Protokollen und kläre mit der beauftragten Handwerksfirma ab, ob Fristen realistisch sind.

💡 Weitere Infos zum Thema Handwerksaufträge

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